Rechtsprechung
RFH, 11.02.1941 - I 249/40 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- BFH, 09.08.1989 - X R 110/87
Keine Bilanzänderung für Zwecke der Gewerbesteuer nach Bestandskraft der …
Im Urteil des Reichsfinanzhofs (RFH) vom 11. Februar 1941 I 249/40 (RFHE 50, 74, RStBl 1941, 291) ist zutreffend ausgeführt, eine rechtliche Verselbständigung der gewerbesteuerlichen Gewinnfeststellung dürfe - abgesehen von den im Gewerbesteuerrecht vorgesehenen Änderungen - nur dann zu anderen Ergebnissen als bei der Einkommensteuerveranlagung führen, wenn Einwendungen des Steuerpflichtigen dort entweder nicht geltend gemacht oder zu Unrecht nicht anerkannt worden seien; eine Zulassung besonderer Gewerbesteuerbilanzen dürfe die erstrebte Vereinfachung und Vereinheitlichung nicht gefährden.